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Keine Ansparabschreibung für Standardsoftware

Auch im Handel erhältliche Standardsoftware ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, für das keine Ansparabschreibung und kein Investitionsabzugsbetrag möglich sind.

Software ist grundsätzlich ein immaterielles Wirtschaftsgut, meint der Bundesfinanzhof. Das gilt auch für im Handel erhältliche Standardsoftware, die auf einem Datenträger gespeichert ist. Damit kann für Standardsoftware keine Ansparabschreibung gebildet werden, weil dies nur für materielle Wirtschaftsgüter möglich ist. Inzwischen wurde die Ansparabschreibung zwar durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, doch für den gilt dasselbe.


"Die Unkenntnis der Gesetze befreit nicht von der Pflicht zu Zahlen. Die Kenntnis aber häufig schon."